Sachverständiger · Unternehmensberatung · Handel · Betriebswirtschaft
Gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Unternehmensberatung, Handel und Betriebswirtschaft
Dr. Thomas Ollinger ist seit 2017
allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
für die Fachgruppen Unternehmensberatung, Handel und Betriebswirtschaft.
Er erstellt und begleitet wirtschaftliche Analysen und Gutachten
zu komplexen unternehmerischen Fragestellungen –
mit besonderer Erfahrung in
Franchising, Vertrieb, Handelsorganisation und Unternehmensentwicklung.
- allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert seit 2017
- Unternehmensberatung · Handel · Betriebswirtschaft
- besondere Franchise-, Vertriebs- und Unternehmerpraxis

Kurzantwort
Wofür ist Dr. Thomas Ollinger als Sachverständiger tätig?
Dr. Thomas Ollinger bearbeitet als allgemein beeideter
und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
betriebswirtschaftliche, handelsbezogene und unternehmensberaterische Fragestellungen.
Je nach Auftrag kann es um gerichtliche Gutachten,
private fachliche Analysen oder die nachvollziehbare
wirtschaftliche Aufbereitung komplexer Sachverhalte gehen.
Einen besonderen Erfahrungsschwerpunkt bilden
Franchise- und Vertriebssysteme.
Das Wichtigste in sechs Punkten
Sachverständigentätigkeit auf einen Blick
- Dr. Thomas Ollinger ist seit 2017 allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.
- Seine Fachgruppen sind Unternehmensberatung, Handel und Betriebswirtschaft.
- Gutachten müssen Fragestellung, Datenbasis, Annahmen und Methodik nachvollziehbar dokumentieren.
- Besondere praktische Expertise besteht in Franchising, Vertrieb und Handelsorganisation.
- Bei rechtlichen Fragestellungen ersetzt ein wirtschaftliches Gutachten keine anwaltliche Rechtsberatung.
- Bei gerichtlicher Beauftragung gelten Auftrag und Fragestellung des Gerichts als verbindlicher Rahmen.
Zertifizierte Fachgebiete
Unternehmensberatung, Handel und Betriebswirtschaft
Die Sachverständigentätigkeit verbindet
betriebswirtschaftliche Analyse
mit langjähriger Management-,
Beratungs- und Vertriebserfahrung.
Organisation und Unternehmensentwicklung
Analyse von Unternehmensstrukturen,
Prozessen, Managementfragen
und wirtschaftlichen Zusammenhängen.
Handels- und Vertriebsorganisation
Fachliche Beurteilung
von Handelsstrukturen,
Vertriebsmodellen und
wirtschaftlichen Abläufen.
Wirtschaftliche Analyse
Auswertung und nachvollziehbare
Aufbereitung betriebswirtschaftlicher
Daten und Sachverhalte.
Franchise- und Vertriebssysteme
Besondere Erfahrung
bei wirtschaftlichen Fragestellungen
rund um Franchise- und Partnersysteme.
Strukturen und Abläufe
Untersuchung,
Dokumentation und Bewertung
organisatorischer Prozesse und Schnittstellen.
Daten und Berechnungen
Methodisch nachvollziehbare
Berechnungen auf Basis
der verfügbaren Unternehmensdaten.
Auftragsarten
Gerichtliche Gutachten und private wirtschaftliche Analysen
Die Rolle eines Sachverständigen
hängt vom konkreten Auftrag ab.
Wird ein Sachverständiger durch ein Gericht bestellt,
richtet sich die Tätigkeit
nach dem gerichtlichen Auftrag
und den dort formulierten Beweisfragen.
Daneben können Unternehmen,
Rechtsanwälte oder andere Auftraggeber
eine private fachliche Analyse
oder ein Privatgutachten beauftragen.
Auch hier ist entscheidend,
Fragestellung, Datenbasis,
Annahmen und Ergebnis
transparent voneinander zu trennen.
Gerichtlicher Auftrag
Gutachtenerstellung
auf Grundlage der
vom Gericht gestellten Fragen.
Privatgutachten
Fachliche Aufbereitung
eines wirtschaftlichen Sachverhalts
für einen privaten Auftraggeber.
Plausibilitätsprüfung
Berechnungen,
Annahmen und wirtschaftliche
Argumentationen strukturiert prüfen.
Wirtschaftliche Analyse
Komplexe Unternehmensdaten
für Entscheidungen oder Verfahren
nachvollziehbar aufbereiten.
Gutachtenqualität
Nachvollziehbarkeit ist wichtiger als ein gewünschtes Ergebnis
Ein Gutachten muss
von der Fragestellung
über die verwendeten Unterlagen
bis zum Ergebnis
fachlich nachvollziehbar sein.
Dazu gehört,
Datenquellen offenzulegen,
Annahmen zu kennzeichnen,
Unsicherheiten zu benennen
und Rechenschritte so darzustellen,
dass die Schlussfolgerung geprüft werden kann.
Gerade bei wirtschaftlichen Streitfragen
ist diese Trennung wesentlich:
Sachverhalt,
Daten, Annahmen
und fachliche Schlussfolgerung
dürfen nicht miteinander vermischt werden.
Besondere Franchise-Expertise
Sachverständigentätigkeit bei Franchise- und Vertriebssystemen
Franchising verbindet
Betriebswirtschaft,
Vertrieb, Organisation,
Partnerbeziehungen und Systemsteuerung.
Genau diese Kombination
gehört zu den langjährigen Arbeitsschwerpunkten
von Dr. Thomas Ollinger.
Er hat selbst ein Unternehmen
mit Franchise-Strukturen aufgebaut,
berät seit vielen Jahren
neue und bestehende Franchise-Systeme
und beschäftigt sich intensiv
mit deren wirtschaftlicher Funktionsweise.
Dadurch können Fragestellungen
nicht nur abstrakt betriebswirtschaftlich,
sondern auch vor dem Hintergrund
typischer Franchise-Prozesse,
Systemleistungen,
Partnerrollen und Vertriebslogiken
eingeordnet werden.
Franchise-Konzept
Rollen,
Leistungen, Gebühren
und wirtschaftliche Systemarchitektur verstehen.
Ausgleichsanspruch Franchisenehmer
Wirtschaftliche Berechnung
und sachverständige Analyse
bei möglichem Ausgleichsanspruch.
Franchise-Beratung
Erfahrung aus Strategie,
Aufbau und Weiterentwicklung
von Franchise-Systemen.
Wirtschaftliche Fragestellungen
Welche Fragen können sachverständige Analysen betreffen?
Die konkrete Zuständigkeit hängt immer
vom jeweiligen Auftrag,
der Fachfrage
und dem Umfang der Zertifizierung ab.
Unternehmensstrukturen
Wirtschaftliche und organisatorische
Zusammenhänge von Unternehmen,
Systemzentralen oder Vertriebseinheiten.
Handels- und Vertriebssysteme
Strukturen,
Rollen und wirtschaftliche
Funktionsweisen von Vertriebsorganisationen.
Betriebswirtschaftliche Berechnungen
Analyse vorhandener Daten,
Rechenmodelle
und wirtschaftlicher Auswirkungen.
Franchise-Sachverhalte
Wirtschaftliche Fragen
zu Franchisegeber,
Franchisenehmer
und Funktionsweise des Systems.
Wichtig:
Ob eine konkrete Fragestellung
in das zertifizierte Sachgebiet fällt,
wird vor Annahme des Auftrags geprüft.
Vorgehensweise
Wie läuft eine sachverständige wirtschaftliche Analyse ab?
Fragestellung abgrenzen
Auftrag,
Sachgebiet
und konkret zu beantwortende
wirtschaftliche Fragen klären.
Datenbasis prüfen
Unterlagen,
Berechnungen,
Verträge und Unternehmensdaten
strukturiert sichten.
Analyse dokumentieren
Methodik,
Annahmen,
Berechnungen und Ergebnis
nachvollziehbar darstellen.
Bei gerichtlichen Aufträgen
richtet sich der konkrete Ablauf
selbstverständlich nach dem Auftrag
und den Vorgaben des Gerichts.
Bei privaten Aufträgen
wird Umfang und Fragestellung
vor Beginn möglichst klar definiert.
Datenbasis
Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?
Das hängt vollständig
von der konkreten Fragestellung ab.
Je belastbarer die Datenbasis,
desto genauer können
wirtschaftliche Zusammenhänge analysiert werden.
Relevant können beispielsweise
Jahresabschlüsse,
Umsatz- und Ertragsdaten,
Verträge,
Organisationsunterlagen,
Prozessbeschreibungen,
CRM- oder Kundendaten,
Planungsrechnungen
und vorhandene Berechnungsmodelle sein.
Fehlen Daten,
muss offen dargestellt werden,
welche Aussagen dennoch möglich sind
und wo die Grenzen
der Beurteilung liegen.
Objektivität und Transparenz
Die Aufgabe des Sachverständigen ist fachliche Beurteilung – nicht Interessenvertretung
Sachverständige sollen
einen fachlichen Sachverhalt
objektiv und nachvollziehbar beurteilen.
Das gilt besonders
bei gerichtlicher Bestellung.
Auch bei privaten Aufträgen
ist eine belastbare Analyse nur dann wertvoll,
wenn Daten,
Annahmen und Methode
transparent offengelegt
und fachliche Grenzen klar benannt werden.
Ein gewünschtes Ergebnis
kann deshalb nicht Ausgangspunkt
einer seriösen sachverständigen Tätigkeit sein.
Ausgangspunkt ist die Fragestellung
und die verfügbare Faktenbasis.
Leitprinzip:
Das Ergebnis folgt aus Daten,
Methodik und fachlicher Beurteilung –
nicht aus den Interessen des Auftraggebers.
Abgrenzung zur Rechtsberatung
Wirtschaftliche Sachverständigenarbeit beantwortet keine Rechtsfragen
Viele wirtschaftliche Streitfragen
stehen in engem Zusammenhang
mit Verträgen oder rechtlichen Ansprüchen.
Trotzdem müssen
wirtschaftliche und rechtliche Beurteilung
sauber getrennt werden.
Dr. Thomas Ollinger
beurteilt die wirtschaftliche
und betriebswirtschaftliche Seite
im Rahmen seines Sachgebiets.
Rechtliche Fragen
gehören in die Hände
einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.
Bei Franchise-Sachverhalten
besteht dafür die enge Zusammenarbeit mit
Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger, LL.M. auf franchise-rechtsanwalt.at.
Erfahrung
Warum verbindet Dr. Thomas Ollinger Sachverständigentätigkeit und Unternehmenspraxis?
Dr. Thomas Ollinger
war vor seiner selbstständigen Beratungstätigkeit
viele Jahre in Management,
Handel und Vertrieb tätig.
Er hat selbst ein Start-up
im Franchising aufgebaut und geführt
und begleitet seit vielen Jahren
Unternehmen in Strategie,
Franchising, Digitalisierung
und Prozessentwicklung.
Seit 2009 ist er außerdem
als Lektor und Vortragender
zu Strategie,
Unternehmensführung und Vertrieb tätig.
2017 erfolgte die Zertifizierung
zum allgemein beeideten
und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
für Unternehmensberatung,
Handel und Betriebswirtschaft.
Diese Kombination ermöglicht,
wirtschaftliche Fragestellungen
nicht nur theoretisch,
sondern vor dem Hintergrund
realer Unternehmens-,
Vertriebs- und Organisationspraxis
zu beurteilen.
Dr. Thomas Ollinger
Sachverständiger, Franchise-Experte und Unternehmensberater
Die Sachverständigentätigkeit
ist eine der drei zentralen Expertensäulen
von Dr. Thomas Ollinger
neben Franchising und Datenschutz.
Ergänzt wird sie
durch langjährige Arbeit
in strategischer Unternehmensberatung,
Digitalisierung,
Prozessoptimierung
sowie Management und Vertrieb.
Besonders bei komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten
entsteht dadurch eine Perspektive,
die betriebswirtschaftliche Methodik
mit praktischer Kenntnis von Unternehmen und Vertriebssystemen verbindet.
allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert
zertifiziertes Sachgebiet
zertifiziertes Sachgebiet
zertifiziertes Sachgebiet
Verwandte Kompetenzfelder
Wirtschaftliche Expertise im Zusammenhang
Franchise-Beratung
Strategie,
Systemaufbau und Weiterentwicklung
von Franchise-Systemen.
Ausgleichsanspruch Franchisenehmer
Wirtschaftliche Berechnung
bei möglichen Ausgleichsansprüchen
im Franchise-Kontext.
Strategieberatung
Unternehmen
strategisch weiterentwickeln
und Entscheidungen strukturieren.
Prozessoptimierung
Abläufe,
Verantwortlichkeiten
und Schnittstellen systematisch verbessern.
Digitale Transformation
Geschäftsmodelle,
Prozesse und Organisation
digital weiterentwickeln.
Dr. Thomas Ollinger
Qualifikationen,
Erfahrung und
gesamte fachliche Positionierung.
Häufige Fragen
FAQ zur Sachverständigentätigkeit
Für welche Fachgebiete ist Dr. Thomas Ollinger gerichtlich zertifiziert?
Dr. Thomas Ollinger ist
allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
für Unternehmensberatung,
Handel und Betriebswirtschaft.
Seit wann ist Dr. Thomas Ollinger Sachverständiger?
Die Zertifizierung
als allgemein beeideter
und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
erfolgte 2017.
Erstellt Dr. Thomas Ollinger Gerichtsgutachten?
Ja. Bei gerichtlicher Bestellung
erfolgt die Gutachtenerstellung
nach dem konkreten Auftrag
und den Fragestellungen des Gerichts.
Kann auch ein Privatgutachten beauftragt werden?
Ja. Private Auftraggeber
können eine fachliche wirtschaftliche Analyse
oder ein Privatgutachten beauftragen,
sofern die Fragestellung
in das entsprechende Sachgebiet fällt.
Ist Dr. Thomas Ollinger auch Franchise-Sachverständiger?
Franchising gehört
zu seinen besonderen praktischen Erfahrungsschwerpunkten.
Sachverständigenaufträge werden dabei
im Rahmen der zertifizierten Fachgebiete
Unternehmensberatung,
Handel und Betriebswirtschaft bearbeitet.
Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?
Das hängt von der Fragestellung ab.
Relevant können etwa
Jahresabschlüsse,
Umsatz- und Ertragsdaten,
Verträge,
CRM-Daten,
Organisationsunterlagen,
Prozesse und vorhandene Berechnungen sein.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Fehlende Daten
müssen transparent berücksichtigt werden.
Im Gutachten oder in der Analyse
ist darzustellen,
welche Aussagen dennoch möglich sind
und welche Grenzen dadurch entstehen.
Kann ein Sachverständiger eine bestehende Berechnung prüfen?
Je nach Fragestellung
können bestehende Berechnungsmodelle,
Annahmen und wirtschaftliche Herleitungen
auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft werden.
Berät der Sachverständige auch rechtlich?
Nein. Wirtschaftliche Sachverständigentätigkeit
und Rechtsberatung sind zu trennen.
Rechtliche Fragen gehören
in die Hände einer Rechtsanwältin
oder eines Rechtsanwalts.
Kann Dr. Thomas Ollinger einen Ausgleichsanspruch von Franchisenehmern berechnen?
Ja. Die wirtschaftliche Analyse
und Berechnung eines möglichen Ausgleichsanspruchs
gehört zu seinen Franchise-bezogenen Spezialthemen.
Ob rechtlich ein Anspruch besteht,
muss separat anwaltlich geprüft werden.
Wie kann eine Sachverständigenanfrage gestellt werden?
Am besten mit einer kurzen Beschreibung
der Fragestellung,
des gewünschten Auftrags
und der bereits vorhandenen Unterlagen.
Danach kann geprüft werden,
ob die Fragestellung
in das Sachgebiet fällt
und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wirtschaftliche Fragestellungen nachvollziehbar beurteilen
Sachverständigenanfrage an Dr. Thomas Ollinger
Sie benötigen ein wirtschaftliches Gutachten,
eine nachvollziehbare Berechnung
oder eine sachverständige Analyse
aus den Bereichen Unternehmensberatung,
Handel, Betriebswirtschaft oder Franchising?
Senden Sie uns kurz die Fragestellung
und die vorhandenen Unterlagen.
